Häufige Fragen

Kurzzeitpflege

Die häufigsten Fragen

Für wen ist unser Haus vorgesehen?

Wir freuen uns auf Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung von 4 bis 21 Jahren oder Beendigung der Schulpflicht.

Bitte beachten Sie die Ausschlusskriterien bei der Anmeldung.

Wie ist der Ablauf der Vorbereitung und die Durchführung

Nach der Kontaktaufnahme (Email, Telefon) erhalten Sie von uns den Betreuungsvertrag und das Anmeldeformular. Wenn uns die vollständigen Unterlagen vorliegen, werden bei „neuen“ Kindern Hospitationstage in der Tagesbetreuung vereinbart. Anschließend erfolgt die Buchung eines „Schnupperwochenendes“ (max. 3 Übernachtungen). Sollten diese Aufenthalte für alle Beteiligten positiv verlaufen, können reguläre Aufenthalte, im Idealfall wochenweise, gebucht werden. Bei bereits erfahrenen Haus-Marini-Bewohnern behält der Anamnese-Bogen für eine bestimmte Zeit seine Gültigkeit und muss nicht jedes Mal erneut ausgefüllt werden. Dies bedarf der Absprache mit den Fachkräften vor Ort.

Welche Kosten entstehen?

Mit einem bestehenden Pflegegrad besteht der Anspruch auf das Budget der Kurzzeitpflege und dies kann über uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Da die Pflegekassen die sogenannten Investitionskosten nicht übernehmen muss dieser Betrag, ca. 60 € von den Angehörigen selbst übernommen werden. Falls die Betreuungs- und Entlastungsleistungen noch vorhanden sind, können diese für diesen Betrag des Selbstbehaltes verwendet werden. Sobald die Beträge der Pflegekasse ausgeschöpft sind, stellen die Sozialhilfeträger ein Budget zur Verfügung.

Wo können Angehörige übernachten?

Wir kooperieren mit ortsansässigen Anbietern von Zimmern und Ferienwohnungen. Bei Bedarf sprechen Sie uns einfach an – wir garantieren nicht für die Qualität und Service der Unterkünfte.

Betreuerin und Pflegekind auf der Coach beim Spielen

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Dann melden Sie sich gerne